Wie tief muss eine Bodenplatte für ein Fertighaus sein?

Kurzantwort: Eine Bodenplatte muss frostfrei gegründet werden, damit sie sich bei Frost nicht anhebt und Risse im Haus verursacht. In den meisten Regionen Deutschlands reicht dafür eine Tiefe von rund 80 Zentimetern, in Gegenden mit besonders kalten Wintern kann eine Tiefe von bis zu 150 Zentimetern nötig sein. Die exakte Tiefe für Ihr Grundstück legt letztlich der Statiker auf Basis des Bodengutachtens fest.

Warum überhaupt eine frostfreie Tiefe?

Feuchtigkeit im Boden dehnt sich beim Gefrieren aus. Reicht die Bodenplatte nicht tief genug in frostfreies Erdreich, kann der gefrierende Boden darunter die Platte anheben – man spricht von Frosthebung. Die Folge können Risse im Fundament und in der Folge auch im Mauerwerk oder der Bodenplatte selbst sein. Der untere, in die frostfreie Tiefe reichende Rand des Fundaments wird deshalb auch als Frostschürze bezeichnet.

Wovon hängt die genaue Tiefe ab?

Drei Faktoren bestimmen, wie tief Ihre Bodenplatte tatsächlich sein muss:

  • Regionales Klima: In milderen Lagen genügen häufig 80 Zentimeter, in Regionen mit strengen und lang anhaltenden Frostperioden kann deutlich tiefer gegründet werden müssen.
  • Bodenbeschaffenheit: Die Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Baugrunds werden im Bodengutachten ermittelt und fließen direkt in die statische Berechnung ein. Mehr dazu lesen Sie in unserem Wissenswelt-Beitrag zum Bodengutachten.
  • Art der Bodenplatte: Eine klassische, ungedämmte Bodenplatte benötigt die volle frostfreie Tiefe. Bei einer beheizten Thermobodenplatte kann der Aushub deutlich flacher ausfallen, da die integrierte Flächenheizung den Boden darunter zusätzlich vor Frost schützt.

Wie lange dauert die Herstellung der Bodenplatte?

Bei ALBERT Haus ist eine Bodenplatte aus Beton in der Regel innerhalb von rund zwei Wochen fertiggestellt. Das ist deutlich schneller als die Errichtung eines Kellers, weshalb sich die Wahl zwischen Bodenplatte und Unterkellerung auch spürbar auf die Gesamtbauzeit Ihres Hauses auswirkt.

Wer legt die endgültige Tiefe fest?

Die genannten Werte sind Richtwerte. Verbindlich festgelegt wird die Tiefe der Bodenplatte immer durch den Statiker, auf Basis des Bodengutachtens für Ihr konkretes Grundstück sowie der geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben vor Ort. Pauschale Angaben aus dem Internet ersetzen diese individuelle Prüfung nicht.

Bodenplatte planen mit ALBERT Haus

Bei ALBERT Haus ist die statische Planung Ihrer Bodenplatte Teil unserer individuellen Statik- und Projektplanung. Dies wird abgestimmt auf Ihr Grundstück, den Bodengutachten-Befund und die von Ihnen gewählte Ausbaustufe. Da wir seit 1933 als Familienunternehmen Fertighäuser aus Holz bauen, wissen wir genau, worauf es bei der Kombination aus Fundament und Holzrahmenbauweise ankommt. Sprechen Sie unsere Berater bei einem unverbindlichen Beratungstermin direkt auf die Gegebenheiten Ihres Grundstücks an.

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